Der Hauptvorstand besteht aus:
- den Mitgliedern des Vorstandes,
- den Ehrenvorsitzenden,
- den Vorsitzenden der Bezirke (weitere Vertreter des Bezirksvorstandes können ohne Stimmrecht aber mit Rederecht teilnehmen).
Der Hauptvorstand erfüllt seine Aufgaben nach den Bestimmungen der Satzung, der Ordnungen und nach Maßgabe der vom Verbandstag gefassten Beschlüsse.